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Amtshaftungsklage § 1 AHG

MESIC ./. Republik Österreich

GZ: 37 St 2/25v WKStA Wien

Gesamtforderung€80.500.000

8 Jahre Ermittlungen • 0 BTC beschlagnahmt • 12 dokumentierte Unterlassungen — Nach Aktenlage blieben wesentliche Sicherungs- und Ermittlungsmaßnahmen aus. Ein Geschädigter dokumentierte in umfangreicher Eigenarbeit, dass die Sicherung technisch möglich gewesen wäre.

Direktschaden

€33 Mio.

348 BTC

Entgangener Gewinn

€47,5 Mio.

+500 BTC (Jahr-für-Jahr)

Unterlassungen

12

dokumentiert

Beschlagnahmt

0 BTC

8 Jahre

Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich

8 Jahre Ermittlung • 0 BTC beschlagnahmt • €1,87 Mrd. Schaden

Kernpunkt: Nach Aktenlage blieben zentrale Sicherungs- und Ermittlungsmaßnahmen aus, obwohl technische und rechtliche Möglichkeiten zur Vermögenssicherung bestanden.

1

Ergebnis: Verfahrenseinstellung

8 Jahre

Ermittlungsdauer

0 BTC

beschlagnahmt

Eingestellt

16.10.2025

Ignorierte Beweise:

LKA ON 426: "Erfinder des Vertriebssystems"
HEIMHILCHER: "Wir haben Optioment gegründet"
PAIERHOFER: "Ohne uns gäbe es Optioment nicht"
FMA-Anzeige: Januar 2018 – Betrug & Pyramidenspiel

WKStA-Begründung: "Die Darstellung der drei Musketiere, wonach sie lediglich gutgläubige Vermittler gewesen seien, ist nicht zu widerlegen."

→ Nach Aktenlage steht diese Begründung im Spannungsverhältnis zu dokumentierten Beweismitteln (u.a. Videoaufnahmen).

2

Was hätte passieren müssen

Rechtsgrundlage: RS0038314, OGH 1 Ob 15/22k

1

Forensische Analyse der Geräte

75 GoURL-Adressen hätten gefunden werden müssen

2

Common Input Ownership (CIO) Analyse

Zusammengehörige Adressen/Cluster identifiziert; weitere Ermittlungsansätze für Vermögensflüsse abgeleitet

3

Forward-Tracing aller Transaktionen

Cold Wallets (10.233 BTC) + Exchange-Deposits (6.651 BTC) identifiziert

4

Rechtshilfeersuchen an Exchanges

Exchanges sind nach EU-Geldwäscherichtlinie zur Kooperation verpflichtet

5

Einfrierung und Beschlagnahme

19.680 BTC = €1,87 Mrd. (aktueller Kurs) hätten gesichert werden können

Bei pflichtgemäßem Handeln wären gesichert:

19.680 BTC = €1,87 Mrd.

3

Dokumentation durch einen Geschädigten

10.000+

Arbeitsstunden

10.167

BTC zu Exchanges

75

GoURLs analysiert

Wenn ein Geschädigter dies dokumentieren konnte, ist die Annahme, es sei technisch "unmöglich" gewesen, zumindest kritisch zu prüfen.

4

Der Ländervergleich: Andere können es

🇩🇪 Movie2k (Deutschland)

49.858 BTC

= €2,64 Mrd. Erlös

🇦🇹 Optioment (Österreich)

0 BTC

= €0 Erlös

Deutschland

movie2k.to (2024)

50 000 BTC

USA

Bitfinex Hack (2022)

94 000 BTC

USA

Silk Road (2013-2020)

69 370 BTC

Österreich

Optioment (2017-2025)

0 BTC

Gleiche Methoden. Gleiches EU-Recht. Unterschiedliches Ergebnis.

Rechtliche Bewertung

Eine private Analyse dokumentiert umfangreiche Vermögensflüsse und mögliche Sicherungspunkte
Vergleichsfälle zeigen, dass Sicherstellungen digitaler Vermögenswerte praktisch umgesetzt wurden (Rechtsordnung beachten)
Bei On-Chain Beständen ist die Nachvollziehbarkeit grundsätzlich gegeben; die Sicherbarkeit hängt von Zugriff/Schlüsseln bzw. Exchange-Kooperation ab
Kooperation und Rechtshilfe sind grundsätzlich vorgesehen; der konkrete Ablauf ist im Einzelfall zu bewerten

Beweislastumkehr (RS0022476):

Die Republik muss beweisen, dass die BTC auch bei ordnungsgemäßer Forensik nicht gesichert worden wären. Dieser Beweis ist unmöglich.

OGH 1 Ob 193/23y

Wien-Terror = Amtshaftung

Francovich (C-6/90)

EU-Staatshaftung

§ 1 AHG

Rechtswidriges Verhalten

Kernargument

Die Behörden behaupten, sie hätten nichts tun können.

MESIC hat es geschafft (10.000 Stunden)

Deutschland hat 50.000 BTC beschlagnahmt

Cold Wallets sind unveränderlich

Exchanges kooperieren

Nach Aktenlage blieben über einen langen Zeitraum wesentliche Maßnahmen aus.

Fristsetzung

31. Januar 2026

Nach Ablauf: Amtshaftungsklage + EGMR-Beschwerde

Verzugszinsen: €23.524 pro Tag (§ 456 UGB)

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